Energieausweis

Sie benötigen einen Energieausweis?

Bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Besitzer von bis 1965 errichteten Gebäuden müssen potenziellen Käufern bzw. Mietern ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis für ihr Gebäude vorlegen. Für später errichtete Gebäude gilt dies ab dem 1. Januar 2009. Die Pflicht zur Vorlage des Ausweises ist, so die Verordnung, spätestens unverzüglich nach entsprechender Aufforderung zu erfüllen.
Mit unserem Know How erstellen wir Ihnen den Energiebedarfsausweis nach der Energieeinsparverordnung 2014.  
Rufen Sie uns an oder senden Sie uns ein Mail um ein Angebot zu erfragen.

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